Kosten und Rahmen der Behandlung
Ich verfüge über eine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Sind Sie bei einer gesetzlich Krankenversicherung versichert, haben Sie einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Vorgespräche. Bringen Sie daher bitte zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit. Ob die Kosten einer Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden hängt davon ab, ob die Notwendigkeit der Behandlung vorliegt und Sie einen Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten stellen wollen. Dies werde ich am Ende der Vorgespräche mit Ihnen besprechen.
Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, erhalten Sie von mir eine Rechnung auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Berater oder durch Ihre Vertragsunterlagen wie viele Vorgespräche und Behandlungsstunden Ihnen erstattet werden.
Sollten Sie als Selbstzahler für die Behandlung selbst aufkommen wollen gilt wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten.